Dienstag, 24. März 2009

GLS Paketdienst fordert Vollmacht für Ehepartner

Eine Rückfrage beim GLS Support bestätigte:
ja es ist richtig das der Ehepartner (trotz des selben Nachnamens und der selben Wohnadresse) eine Vollmacht des Partners braucht, um ein Paket aus dem Paketshop abzuholen.

Wieso geht das dann bei der Deutschen Post bzw. DHL? Dort ist der eigene Ausweis ausreichend, sofern die Adresse beider Partner dieselbe ist.

Vielleicht, um solchen Fällen vorzubeugen: "Wenn meine Frau wieder doofe Schuhe bestellt hat, muss ich nur vor ihr im Paketshop sein, die Schuhe abholen, schnell zurückschicken und behaupten, sie seien nie angekommen."
Diese und ähnliche Fälle müssen wohl gehäuft bei GLS-Kunden aufgetreten sein... Oder?

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