Durch Provokation die Bürger gegen den Überwachungsstaat mobilisieren
"Ich habe nichts zu verbergen." und "Würdest Du das nicht auch unterstützen, wenn sie Dein Kind missbrauchen oder Deinen Vater in der U-Bahn zusammenschlagen würden?" - Das ist leider häufig die spontane Reaktion Vieler auf die Diskussion über Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und Überwachung im Internet.
Die "Spätfolgen" erkennen viele nicht. Diese werden sich ja auch es schleichend und somit nach und nach von der Gesellschaft akzeptiert einstellen. Das "diffuse Gefühl vom Beobachtetsein" wird ja schon jetzt häufig dem Paranoiker zugeschrieben. Was Null-Toleranz-Politik wirklich bedeutet, wird die Masse allerdings erst dann begreifen, wenn sie mit ihr aus heutiger Sicht nicht übereinstimmt.
Wo ist also Gesetzbrechen fast schon gesellschaftlich toleriert?
Wenn hierfür nun offiziell eine technische Lösung in Politikkreisen diskutiert werden würde, wäre das Geschrei der Bürger (und nicht nur der Daten- und Verbraucherschützer) groß. Es würde Klagen geben und eine öffentliche Diskussion, für die sich sicher sogar die 50-Cent-Boulevardpresse interessieren würde.
Man würde ein Exempel statuieren.
Und plötzlich würde die Diskussion "Wann sollte der Staat überwachen dürfen?" jeden interessieren. Zumindest wäre endlich dieser dumme Satz "Ich habe doch nichts zu verbergen." tot.
Die "Spätfolgen" erkennen viele nicht. Diese werden sich ja auch es schleichend und somit nach und nach von der Gesellschaft akzeptiert einstellen. Das "diffuse Gefühl vom Beobachtetsein" wird ja schon jetzt häufig dem Paranoiker zugeschrieben. Was Null-Toleranz-Politik wirklich bedeutet, wird die Masse allerdings erst dann begreifen, wenn sie mit ihr aus heutiger Sicht nicht übereinstimmt.
Wo ist also Gesetzbrechen fast schon gesellschaftlich toleriert?
- Bei der Steuererklärung - sofern es sich um "kleine" Beträge handelt.
- Noch viel mehr: Im Straßenverkehr!
"Ich war doch nur 20 drüber." - Ja, eben "drüber"(!), sprich jenseits des gesetzlich erlaubten.
"Wenn der Penner nicht rechts rüberfährt, dann muss ich ja wohl rechts überholen." - Nein. Das ist verboten. Aufregen über Sonntagsfahrer hingegen ist gesetzlich erlaubt.
"Ich war doch nur kurz auf einen Sprung Brötchen holen. Außerdem ist doch hier alles vollgeparkt." - Nee. "Parkverbot" bedeutet "Parken ist hier verboten, also gesetzlich nicht erlaubt.".
Nun gut, es sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten. Wie hoch ist eigentlich das jährlich Volumen an Strafzetteln im Vergleich zu Geldstrafen bei Strafdelikten? - Rauchen im öffentlichen Rauchverbot
Wenn hierfür nun offiziell eine technische Lösung in Politikkreisen diskutiert werden würde, wäre das Geschrei der Bürger (und nicht nur der Daten- und Verbraucherschützer) groß. Es würde Klagen geben und eine öffentliche Diskussion, für die sich sicher sogar die 50-Cent-Boulevardpresse interessieren würde.
Man würde ein Exempel statuieren.
Und plötzlich würde die Diskussion "Wann sollte der Staat überwachen dürfen?" jeden interessieren. Zumindest wäre endlich dieser dumme Satz "Ich habe doch nichts zu verbergen." tot.
superwallah - 17. Mai, 21:07
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